Echtzer Chronik  bis 1972
 




Harte Arbeit, frohe Feste (aus alter und neuer Zeit)

Die St. Michaels-Schützenbruderschaft Echtz 


Die St. Michaels-Schützenbruderschaft ist der älteste Verein der Gemeinde Echtz-Konzendorf. Über Alter, Satzungen und Gebräuche geben uns Artikel der „Heimatblätter" der Dürener Zeitung Auskunft:
Jg. 1930

Aus der Geschichte der St. Michaels-Schützenbruderschaft Echtz

Die St. Michael-Schützenbruderschaft der Pfarre Echtz hat am 20. und  21. Mai 1928 ihr 300 jähr. Bestehen gefeiert. Jedenfalls liegt das Gründungsjahr derselben aber viel weiter als 1628 zurück. Die Gründungsakten und alten Dokumente sind leider verloren gegangen, was wohl in der damaligen Verwaltung des platten Landes begründet ist. So mußte denn die St. Michaels-Bruderschaft wie so viele andere alten Bruderschaften ihre erste Erwähnung in fremden Urkunden als Gründungs- oder Jubiläumsjahr betrachten.

Die erste Erwähnung geschieht laut Bekanntgabe des Herrn Pfarrers Ossemann in der Kirchenrechnung der Pfarre D'horn aus dem Jahre 1628, worin ein Ausgabeposten steht: „Bei der Gottestracht den Schützenbrüdern VII gl." In früheren Zeiten gehörte nämlich Echtz zur Herrschaft Merode, und die Schützenkette von Echtz besitzt heute noch als Zierde einen silbernen Vogel, der eine Grafenkrone auf dem Kopfe und einen Ölzweig im Schnabel trägt, der ein Geschenk eines Grafen von Merode ist. Auch ein silbernes Schild der Königskette ist das Geschenk eines Meroder Grafen. Alten Überlieferungen gemäß waren damals die Bruderschaften von Echtz und D'horn vereinigt. Das älteste schriftliche Dokument, welches sich in Händen der Echtzer Bruderschaft befindet, ist ein Schützenbuch aus der napoleonischen Zeit vom Jahre 1810. Dasselbe betitelt sich: „Buch der Brüder und Schützen der Hochlöblichen Bruderschaft des heiligen Erzengels Michael, als besonderer Kirchenpatron der Pfarre Echtz, wozu gehöret Echtz, Geich und Conzendorff, welche erneuert und eingerichtet worden von Francis Eßer, Maire, Peter Josef Spies, Adjoint, Peter Feucht, Michael Erberich, Daniel Moedersheim und Peter Schiffer, Gemeinde Räth, weires von Herrn Pastor Hirtz, ferner Johannes Steffens und Jacobus Pfeiffer als Brudermeister wie auch angenohmen von sämbtlichen Brüdern und Schützen im Jahre 1810 am 7ten Tag Juny."

Dieses Buch enthält zunächst die „Bruder- und Schützenordnung, nach welcher sich ein jeder fügen muß". Aus diesen Satzungen, 52 an der Zahl, kann man auf tiefreligiöse eucharistische Gesinnung der Schützenbruder in damaliger Zeit  schließen, und dieser Sinn ist wohl auch die bestimmende Ursache zur Gründung der Bruderschaft gewesen: „Muß der König sambt seinen Knechten am Gottestrachtentag, mit zierung der proceßion und Ehren des H. Erzengels Michael und Allerhöchsten Gottes, die Schilder am Hals und den silbernen Vogel in der Hand tragen, wobey nach altem gebrauch die ganze Schützengesellschaft beywohnen muß mit dem Gewehr in einer und in der anderen Hand den H. Rosenkranz und bey gebung des Seegens vom Priester und dem Allterhöchsten Gut, unter Befehl deren Brudermeister fein ordentlich abfeuern, wobey der Hauptmann das  Commando führt."

„Auf Gottestrachtentag soll die ganze Schützerey mit dem Gewehr nach Einführung (Einzug) der proceßion in der Pfarrkirche zu Echtz um den Altar gehen zum Dank des Allerhöchsten und Sanct Michael."

„Den Montag nach Gottestrachtung wird in der Pfarrkirche zu Echtz zu Ehren des H. Erzengels Michael und zum Troste der armen Seelen der verstorbenen Brüder und Schwestern eine Hl. Meeße gelesen, welcher jeder Bruder muß beywohnen unter Straf 6 Stüber an die Bruderschaft."

Die Schützenbruderschaft stand in sehr enger Beziehung zur Kirche. Wer nicht aus der Pfarre Echtz gebürtig war und nicht in derselben wohnte, konnte in die Bruderschaft nicht eingetragen werden. Bei der Rechnungsablage mußte laut Satzung der Pfarrer zugezogen werden. Auf Rechnung der Kirchenkasse wurde den Schützenbrüdern am Fronleichnamstag eine Tonne Bier verabreicht zum „Danke der Brüder der Bruderschaft des H. Erzengels Michael als braven Pfarrkinder."

Auch die staatlichen Autoritäten und Gemeindebehörden finden in diesen Satzungen der Bruderschaft gebührende Berücksichtigung und Anerkennung. Es war die Zeit der französischen Fremdherrschaft. „Der Maire (Bürgermeister) oder Adjoint (Amtsschreiber) thut im Namen des Kaysers Napoleon die drey ersten Schuß nach dem Vogel als Ehrenschuß."

„Der Maire, Adjoint und Gemeinde-Rathsmitglieder, so in der Pfarr Echtz wohnendt seynd, haben den Beysitz bei Schreiber und Brudermeisternd bei Urtheilsfällen den Brudermeister an die Hand zu gehen und helfen ihnen Hülf leisten."

„Sollte die Geist- oder weltliche Obrigkeit Etliche Artickeln verbieten, so hierin (d. h. in den Satzungen) enthalten, soll es nach deren Gesetzen gehalten werden."

Die Bruderschaft verlangte von den Schützenbrüdern einen ehrenhaften Lebenswandel und forderte unter Androhung von Strafen stramme Zucht und unbedingte Unterwerfung unter die Satzungen:
„Wird kein Bruder oder Schütz in die Bruderschaft eingeschrieben, Er muß dan von guter Ehrlicher aufführung sein.
„Ist verbotten zu fluchen und zu schwören bey der Gesellschaft der Brüder und Schützen unter Straf drey Stüber jedesmal."
„Darf kein Betrunkener nach dem Vogel schießen."
„Jeder Bruder oder Schütz, so den Vorgesetzten nicht folgen, welche ja allezeit die Stimmen der Mehrheit befolgen, soll ausgestrichen werden."
„Der Hauptmann, der die Aufsicht beym Vogelschuß führt, hat fluchen und jede übertreibung anzuzeigen."

Aus den Aufzeichnungen vom Jahre 1811 geht hervor, daß auch Strafen verhängt wurden. So wurde Christoph Stollenwerk für das Jahr 1811 „verboten, weil er die Bruderschaft mit Scheltwörtern betadelt hatte, nach dem Vogel zu schießen", und ein Bernhard Esser·wurde zum Schießen nicht zugelassen, weil er „ein Gewehr bey hatte, weßen Kugel mehr als 4 Loth wiegte".

Den größten Raum in den Satzungen vom Jahre 1810 nimmt die Schießordnung ein. Einzelne Eigentümlichkeiten derselben sollen hier angeführt werden:

Nur eingeschriebene Schützenbrüder durften nach dem Brudervogel schießen; durch den Sohn oder den bei ihnen wohnenden Knecht durften sie sich vertreten lassen:

„Krein außenwendigen auch Einheimischen so nicht Bruder oder Schütz dieser Bruderschaft darf nach dem Vogel schießen, jedoch darf ein Bruder oder Schütz seinen Sohn oder bey sich verdingten Jahr-Knecht, in seinem Hauß wohnendt, ersetzen lassen."

Nach Artikel 6 durfte nur mit Blei und nicht mit „Eysernen Kugeln oder Stöppen" geschossen werden. Das Gewicht der Bleiladung mußte unter 4 Loth betragen. Auch die lichte Weite des Buchsenlaufes war bestimmt, wie aus Artikel 5 hervorgeht:

„... wird nicht erlaubt, aus Gewehren nach dem Vogel zu schießen, welche Kugel vier Loth schwär wiegt oder welches dem Schützen-Maaßstab zu weith ist."

Daraus ist zu schließen, daß jeder Schütze seine eigene Büchse hatte.

Dem Schützenkönige legten die Satzungen eine Reihe von Verpflichtungen auf:

  1. Bei allen festlichen Anlässen der Bruderschaft mußte der König die mit silbernen Schildern geschmückte Königskette um den Hals und den silbernen Vogel in der Hand tragen. Der Kuriosität halber sei hier ein Bericht vom Schützenfest des Jahres 1811 angeführt:
  2. "Heute dato 1811 den 19ten Tag Mey als dem Sonntag vor Christi  Himmelfahrt ist die löbliche Bruderschaft des H. Erzengels Michael der Pfarr Echtz zusammen getretten, um wie von alters gewöhnlich nach geendigtem Gottesdienst nachmittags den Vogel der Bruderschaft zu schießen, und ist die gantze Schützengesellschaft mit Begleitung des alten Königs Conrad Hohr mit dem silbernen Vogel in der Hand und Schilder um den Hals dem gewöhnlichen Vogelschußort auf der Weitmühlen zu Echtz gerade zugegangen, und hat den silbernen Vogel sambt sechzig fünf Schilder ohne des gnädigsten Herrn Grafen  Marquisen (gemeint der Graf von Merode) Schild dem Vorsteher der Bruderschaft überreicht."
  3. Er ist im Verein mit den Brudermeistern dafür verantwortlich, daß „nichts Ungebührliches beim Vogelschießen sich befinde, woraus Zank und Uneinigkeit wachsen könnte",
  4. „das Mal für den Vogelschuß wird vom Schreiber, dem König und den zweyen Brudermeistern festgesetzt, welches nicht überschritten werden darf."
  5. Der König muß "Zwey Bürgs-Männer für Schilder und silbernen Vogel stellen, ehe und bevor ihm die Schilder an den Hals und der Vogel in die Hand gegeben wird."
  6. „Muß der König vier Königsdiener oder Knechte sich anschaffen und denen wie auch den zweyen Bruder-Meistern, dem Hauptmann und Fendrich auf Gottestrachtentag die Mittags-Mahlzeit geben."
  7. „Am Schützenfest muß der König seinen Zug durch Echtz  halten, litt es die Zeit, so mag er sich durch Contzendorff und Geich führen lassen."
  8. Jeder König mußte der Schützenbruderschaft ein Ehrenschild stiften „oder nach Gutbefinden etwas anderes Dienliches, was aber mehr als 50 Stüber werth hatte."
  9. Der letztgewesene König mußte beim neuen Vogelschuß einen neuen Vogel „auf seine Kosten machen und aufsetzen lassen."
  10. „Muß der König am Gottestrachtentag zweyen Brudermeistern, dem Hauptmann, dem Tambour des Morgens beim Abholen das Frühstück  geben.“
  11. Muß der König auf Gottestrachtentag denen Brüdern oder Schützen des Morgens in einem dazu bestimmten Wirths-Hauß in Echtz, wo die mehriste Brüder und Schützen seynd, Morgens früh bei Sonnenaufgang zwey Maaßen Brandewein und Nachmittags ein Tonn Bier nach gerührtem Trommel-Klang zum Verzehren geben."
Eigentümlich ist, daß einzelnen Mitgliedern der Bruderschaft „Gehälter" aus der Bruderschaftskasse gezahlt wurden. So erhielt der „Schreiber" und jeder Brudermeister je 12 Stüber und ein Freilos beim Vogelschuß, Hauptmann und  Fahnenträger je 30 Stüber und ein Freilos, der Tambour 50 Stüber und ebenfalls ein Freilos, jeder Bruderknecht 6 Stüber. Der Fahnenträger mußte ein „Junggeselle" sein. In späterer Zeit und zwar vom Jahre 1855 ab mußte er, statt Einkommen zu beziehen, seine Stellung erkaufen. So lesen wir in dem Bericht genannten Jahres, daß die Fähnrichstelle an den Meist- und Letztbietenden für 2 Taler zugeschlagen wurde.

Das älteste und kostbarste Dokument der Echtzer Schützenbruderschaft ist die Königskette. Sie  besteht aus einer silbernen Kette, einem  silbernen Vogel und silbernen Schildern. Da es eine Zeit gegeben hat, in der jeder Schützenkönig satzungsgemäß ein silbernes Schild zur Kette „stiften" mußte, vermehrte sich die Zahl der Schilder von Jahr zu Jahr. lm Jahre 1810 waren es 65, im Jahre 1822 schon 71. Nach Adam Riese sollte man nun meinen, die Zahl sei weit über hundert gestiegen. Aber weit gefehlt; die Kette zählt heute nur noch 15 Schilder. Wie ist das gekommen? Auch für die Schützengesellschaft sind Jahre wirtschaftlicher Not gekommen, und da sah sich die Gesellschaft gezwungen, einen Teil des Silbers zu verkaufen. Ein Einnahmeposten aus dem Jahre 1826 lautet: „Für 36 vom Vogel genommene Schilder per Loth zu 47 Stüber verkauft, macht 29 Reichstaler 11 Stüber", und aus dem Jahre 1853: „Schilder 35 an der Zahl mit einem Gewichte von 39 Lotz per Lotz zu 17 Silbergroschen machte die Summe von 22 Thaler und 3 Silbergroschen, an den Conditor und Kaufmann Roeder in Düren verkauft."

Das bedeutendste und wertvollste Schild ist das eingangs erwähnte Geschenk eines Grafen von Merode. Es stammt aus dem Jahre 1747 und wurde der Bruderschaft gewidmet von dem damaligen Grafen „Jean Guilleaume Augustin de Westerloo." Die Rückseite trägt das gräfliche Wappen.

Hier folgen die Stifter und Jahreszahlen der übrigen noch vorhandenen Schilder, die sich größtenteils durch hohes Alter auszeichnen:

Petrus Wetstein, Scheffen (soll heißen Schöffen) der Herrschaft Merode 1724;
Alexander gande Montaigne, koninck 1728;
Johan Derich Meisenberg von Schlich 1730;
Johannes Emundus Hitz, König in Schlich 1744;
Ferd. Joseph Fabry J. U. D-Sermi Elect. Pal. Consil aul Droßardus in Merode 1755;
Revendus Doctusque Dominus Josephus Geyg, Pastor in Aix 1756;
Johannes Laurentius, Pastor in Echtz 1758;
Johannes Petrus Geich, König in Aix 1767;
Wilhelmus Thelen, König in Echtz 1772;
Johann Wilhelm Pleuß, König in Echtz 1816;
Johann Walter Spies, König in Echtz 1818;
Peter Joseph Lentzen, König in Conzendorf 1819;
Johann Kayser, König in Echtz 1824;
Andreas Schramm, König in Echtz 1839.

Anhand der Daten auf den Schildern und der Jahresberichte ist zu sehen, daß die Echtzer Schützenfeste, von einigen Ausnahmen abgesehen, immer im Monat Mai und zwar am Sonntag nach Christi Himmelfahrt abgehalten worden sind. Dieser Modus besteht bis auf den heutigen Tag.
Der Ort des Vogelschusses war bis zum Jahre 1853 die Weidmühle, von da an der heutige Schützenplatz am Ende der Steinbisstraße.
Jg. 1932, s. 35:

Einnahmen und Ausgabe

der St. Michaels-Schützenbruderschaft in Echtz vor mehr als 100 Jahren

Vor mehr als 100 Jahren waren die Einnahmen und Ausgaben der Schützenbruderschaften meist anders geartet als in der heutigen Zeit.

Die St. Michaelsbruderschaft zu Echtz rechnete bis zum Jahre 1826 mit Reichstalern, Stübern und Hellern. 1 Reichstaler = 60 Stüber = 16 Heller. Mit Jahre 1827 treten in den Rechnungen Taler, Silbergroschen und Pfennige auf. 1 Reichstaler = 30 Silbergroschen; 1 Silbergroschen = 12 Pfennig.

Erst die Belege für Einnahmen und Ausgaben aus dem Jahre 1877 weisen die neue Währung mit Mark und Pfennig auf.

Während die Einnahmen der Gesellschaft sich heutzutage hauptsächlich aus Eintrittsgeldern am Eingang des Schützenplatzes und des Festzeltes, aus der Wirtschaftsvergantung und dem Verkauf von Losen für Preis- und Königsvogel ergeben, waren damals die Beiträge und die Einschreibungsgel der für die eingetragenen Brüder und Schützen die Haupteinnahmequellen der Bruderschaft. Beiträge und Einschreibegebühren betrugen je 10 Stüber pro Person. Eine Bruderliste aus dem Jahre 1810 zeigte eine Einnahme von 25 Reichstalern aus diesen Geldern; eine solche aus dem Jahre 1811 zeigte 27 Reichstaler und 30 Stüber, und die aus dem Jahre 1818 sogar 40 Reichstaler und 20 Stüber. Als im Jahre 1827 die Rechnung auf Reichstaler und Silbergroschen lautete, betrugen Einlagen und Einschreibungsgeld je 4 Silbergroschen.

Von diesen Abgaben befreit waren der König der Schützenbruderschaft, der  Hauptmann, der Fähnrich, die beiden Brudermeister nebst den zwei Bruderknechten und der „Schreiber". Die Liste des Jahres 1811 führt folgende Mitglieder als „frey" auf: 1. Konrad Hohr, König; 2. Johannes Ruland, Hauptmann; 3. Hinricus Schmitz, Fendrich; 4. Jean Steffens, Brudermeister; 5. Jacobus Pfeiffer, Brudermeister; 6. Wilhelm Pütz, Bruderknecht; 7. Jacobus Haßeler, Bruderknecht; 8. Peter Joseph Spies, Schreiber.

Auch Geistliche, Bürgermeister und Lehrer sind in diesen Bruderlisten vertreten. Der damalige Bürgermeister wird aufgeführt unter dem Namen Francis Eßer, Maire, Lehrer und Organist war Bernhard Peltzer. Von Pfarrern werden erwähnt: Hirtz, Baum und Linges.

Eine weitere Einnahme ergab sich aus der Versteigerung des Hauptmanns- und Fähnrichdienstes. Der Hauptmann Jean Ruland zahlte im Jahre 1810 1 Reichstaler und 10 Stüber und der Fähnrich Hinricus Schmitz 3 Reichstaler und 40 Stüber in die Bruderschaftskasse. Das Amt eines Fähnrichs scheint überhaupt ein sehr beliebter und begehrter Posten in der Bruderschaft gewesen zu sein. lm Jahre 1824 zahlte ein Wilhelm Joseph Pleus für die Übertragung dieses Amtes 13 Reichstaler.

Auch Strafgelder wurden eingenommen. Die Statuten belegten diejenigen Mitglieder, die ohne Grund dem üblichen Seelenamt für die verstorbenen Brüder fernblieben, mit einer Geldstrafe von 6 Stübern. Aus einem Bericht des Jahres 1811 entnehmen wir, daß 16 Schützenbrüder auf diese Weise bestraft wurden. In die Kasse flossen 16 mal 6 = 96 Stüber = 1 Reichstaler und 36 Stüber.

Die Schützenbruderschaft erzielte auch Einnahmen aus dem Verkauf von gebrauchten Inventarstücken und von silbernen Schildern der Königskette. Letztere wurden aber nur dann verkauft, wenn größere Anschaffungen notwendig waren. Ein Bericht aus dem Jahre 1811 lautet: „Anno 1811, den 17. October, hat der Brudermeister Schmitz die alte Trommel verkauft für 1 1/4 Brabanter Kronen an die Musikanten, so in Echtz die Kirmes gespielet, macht also zwey Reichstaler zwantzig fünf Stüber". (1 Brabanter Krone = 1 Reichstaler und 56 Stüber). Eine Rechnung aus dem Jahre 1826 führt den Verkauf von 36 der Königskette entnommenen Schildern an. Gewisse Einnahmen der Bruderschaft ergaben sich auch aus der Verpflichtung des jeweiligen Schützenkönigs, der Bruderschaft ein silbernes Ehrenschild zu stiften „oder nach Gutbefinden etwas andres Dienliches, was aber mehr als 50 Stüber werth hatte".

So erwähnt der Rechenschaftsbericht aus dem Jahre 1811 das „blaue Verehrte Scherb von Wilhelm Thelen senior von Conrad Hohr als 181ote Jahr gewesener König ein gelb neues Scherb mit silbernen Tresten oder Zöpflein anstatt der Schilder, womit die Bruderschaft vollkommen zufrieden war."

Aus den Jahren 1825 und 1826 wird uns berichtet, daß die Schützenkönige an Stelle der Schilder je 1 Reichstaler in die Bruderschaftskasse zahlten.

Eigenartig wie die Einnahmen waren auch die Ausgaben. Man kann sie in laufende und in außerordentliche einteilen. Die fast in jedem Jahr wiederkehrenden Auslagen waren folgende:
  1. Der Schützenkönig erhielt statutgemäß 15 Reichstaler, später 12 und weniger.
  2. Brudermeister und Schreiber je 12 Stüber.
  3. Hauptmann und Fähnrich je 30 Stüber.
  4. Bruderknechte je 6 Stüber.
  5. Der  Tambour erhielt 50 Stüber; „ist selbiger nicht dafür zu bekommen, so hat der Brudermeister Accord mit ihm zu machen".
  6. Der  Pfarrer für ein Seelenamt 30 Stüber; vom Jahre 1818 an 1 Reichstaler.
  7. Organist und Küster 15 Stüber.
  8. Für eine „Tonn Zechbier auf Gottestrachtentag 3 Thaler und 57 Stüber."
  9. Für zwey Maaßen Zechbrandewein für die Brüder auf Gottestrachtenmontag nach dem Seelenamt 48 Stüber.
Dazu kamen noch Ausgaben für Ausbesserungen an der Vogelstange, an der Fahne und an der Trommel.

„Anno 1810 für eine neue eyserne Stang am Vogel zu machen dem Schmidt Bernhard Eßer junior von Echtz zahlt 2 Reichstaler 8 Stüber."

„Dem Meister Matthias Hecker Schneider in Echtz für Seidt und Reparirung des Fendeler (Fahne) zahlt 3 Reichstaler und 20 Stüber."

„Dem Invaliden Tambour von Deuten für das Trommelfell aufzumachen und dieselbe auf Vogelschießentag zu rühren, wie auch an Kost desselben bey Jean Steffens zalt die Schützenbruderschaft 1 Reichstaler und 2 Stüber."

Merkwürdigerweise sind in den allen Schützenrechnungen Ausgabe für Uniformstücke und Büchsen nicht verzeichnet. Das hat seinen Grund darin, daß die Schützen ihre Ausrüstungen sowie die Gewehre samt Munition aus ihrer Tasche bestreiten mußten. Es geht dies aus den beiden ersten Artikeln der damaligen Schützenordnung hervor:
  1. Muß jeder Bruder oder Schulze ordentlich gekleidet sein",
  2. „mit einem sauberen Gewehr, Pulver und Bley versehen sein."
Erst im Jahre 1853 wurden 2 Büchsen als Eigentum der Bruderschaft beim Kaufmann Roeder in Düren zum Preise von 25 Talern erworben.

Auch Auslagen für Musikkapellen sind keine genannt. Auf jeden Fall trug der Festwirt diese Unkosten, da die Tanzbelustigungen im Wirtslokale abgehalten wurden. Der damalige Wirt hieß Francis Hannes.

Nun noch einige Beispiele von Ausgaben bei Neuanschaffungen:

„Anno 1811 den 5ten August hat der Brudermeister Hinricus Schmitz mit Beysein des Friedrich Ryfisch, Tambour, in lnden eine Kupferne Trumm für die Bruderschaft gekauft, wofür der Brudermeister zahlt hat an baar Geld 7 Reichstaler fünfzig drei Stüber, an Verzehr und dergleichen Ausgaben beym Kaufen und abholen 14 Stüber, in Summa 8 Reichstaler 7 Stüber."

„lm Jahre 1826 ist in Koeln bei Christian Düster, Paramenten- und Fahnenmacher, eine neue Fahne bestellt und verfertigt worden. Der Brudermeister Henrich Schmitz und der Herr J. Wilhelm Spies zu Konzendorf haben laut Contract mit dem obigen H. Düster die Fahne zu verfertigen zugesagt 70 (siebenzig) Reichstaler Clevisch."

Anm.: Die Schützenbruderschaft besitzt heute (1971) noch ein altes Schützenbuch (nebst Abschrift), von Pastor Hirtz verfaßt. Es enthält Eintragungen, die vornehmlich die Namen der Könige und Mitglieder in den Jahren 1751 - 1811 betreffen.

Es ist anzunehmen, daß es sich hierbei um das eingangs erwähnte  alte Schützenbuch handelt. Die ersten Seiten, die wohl die Satzungen der Bruderschaft enthielten, fehlen leider.

Weiterhin sind der Bruderschaft erhalten geblieben:

Das Schild des „Alexander gande Montaigne 1727" (es ist das älteste), das wertvollste Schild des „Jean Guillaume de Westerloo 1747" sowie der von einem Meroder Grafen gestiftete Vogel mit der Grafenkrone

Die alte Kette besitzt heute noch 18 Schilder. Wegen des unzumutbaren Gewichtes hat die Schützenbruderschaft nach dem Zweiten Weltkrieg eine neue Kette angeschafft und weniger wertvolle Schilder der ersten darangehängt.

Die späten Jahre der Nazizeit brachten den Schützen wegen ihrer christlichen Orientierung viele Verbote:
  • Kein Tragen der Uniform mehr.
  • Kein Aufstellen zu Schützenfest, wie gewohnt, vor der Kirche.
  • Kein Zeigen der gewohnten Schützenfahne u. a. m.
Als geduldeter Ersatz diente eine schwarzweißrote Fahne, die von den Amerikanern in den letzten Kriegsmonaten zerfetzt wurde. Die traditionelle Fahne dagegen sowie die alte Schützenkette, die vom ehemaligen Schützenkönig Andreas Simons vor der Ankunft der Amerikaner vergraben worden war, überstanden die Kriegswirren. Der silberne Vogel, der einige Zeit verschwunden war, tauchte auch bald wieder auf. Zuvor war jedoch wegen seines Fehlens von Hermann Kurth ein neuer Vogel gestiftet worden.

Am 17. Mai 1953 feierte die St. Michaels-Schützenbruderschaft Echtz ihr 325 jähr. Bestehen. An diesem Festtage wurden die im Maternus-Kapellchen angebrachten Gedächtnistafeln für die Gefallenen und Vermißten unserer Gemeinde eingeweiht.

Außer vielen Vereinen und Vertretern der Kreisverwaltung weilten auch der Fürst von Merode nebst Gattin bei uns zu Gast.

1953 Kutsche mit Ehrengästen
In der Kutsche, v. l. n. r.: der Fürst von Merode, seine Gattin, Amts- und Gemeindebürgermeister Roeder, Amtsdirektor Müller

Anläßlich des 325-jährigen Bestehens der St. Michaelis-Schützenbruderschaft Echtz stiftete der Fürst von Merode eine wertvolle Schützenmeisterkette:

Silberkette 1953

Schützenbruderschaft 1953
Die Schützenbruderschaft 1953
v. l. n. r.: (hockend 1. Reihe) Daniel Vitzer, Matth. Pütz, Karl Jos. Esser, Jos. Tirtey,
(2. Reihe) Peter Beginn, Arnold Hannes, Joh. Kayser, Bernd Böhr, Toni Marx, Heinz Kopp, Helm. Croe, Werner Scholl.
(stehend 1. Reihe) Karl Hensch, Gottfr. Vitzer, Joh. Croe, Hub. Daners, Adolph Spies, Jos. Hoor, Willi Hermanns, Jos. Steffens, Clem. Poschen, Pet. Jaquet
(2. Reihe) Jos. Neffgen, Theod. Wolf, Rich. Kurth, Pastor Lauscher, Heinr. Roeder, Willi  Neuendorf, Matth. Kayser,
(3. Reihe) Herm. Brandt, Fritz Quast, Jean Becker, Heinr. Hermanns, Wilh. Hermanns, Wilh. Jakobs,
(4. Reihe) Franz Spies, Jos. Schramm, Theo Heidbüchel, Herm. Kurth, Wilh. Franken
(ganz oben) Christ. Abels, Franz Steffens.


v. l. n. r.: Josef Tirtey, Jean Becker, Jos. Schramm, Franz  Spies, Rich.  Kurth,
v. Tambour-Corps: Karl Jos. Stollenwerk, Ewald Latz, Matth. Dick, Jos. Klaßen.

Berittene  Schützen
Berittene Schützen 1953
v. l. n. r.: Paul Wilh. Hermanns, Willi Franken, Johann Croe, Josef Steffens, angeführt von Peter Bongartz.

Scüztzen der 50er Jahre (Offiziere)
Schützen der 50er Jahre (Offiziere)
v. l: n. r.: W. Neuendorf, J. Neffgen, K. Blom, J. Hoor, M. Kayser, G. Vitzer, J. Croe. W. Franken, P. Hermanns, H. Daners, Cl. Poschen, Th. Wolff, H. Brandt, K. Hensch.

Bürgermeister Schramm beim Vogelschuß
Bürgermeister Schramm beim Vogelschuß

Die  Schützenbruderschaft 1967
Die  Schützenbruderschaft 1967

Die Schützenbruderschaft bei der Fronleichnamsprozession, Kreuz a. d. Kippe Konzendorf
Die Schützenbruderschaft bei der Fronleichnamsprozession, Kreuz a. d. Kippe Konzendorf

Wo wurden die Schützenfeste im Laufe der Zeit abgehalten?

Der erste Schützenplatz befand sich „in der Weitmühlen". Später (ab 1853) schoß man auf einem Platz am Ortsausgang nach Mariaweiler, dort, wo heute das Transformatorenhäuschen steht. Bis zum 2. Weltkrieg war der Schießplatz hinter der alten Schule im Gebrauch. Heute ist der neue Sportplatz Stätte des Schützenfestes.
Vereinszeichen ist die zum 300 jähr. Bestehen angeschaffte Fahne (1928). Die anfangs erwähnte Fahne von 1826 ist 1969 bedauerlicherweise ein Opfer widriger Umstände geworden. Sie wurde nach Aufräumungsarbeiten verbrannt.
Der Vorstand der Schützenbruderschaft setzt sich 1971 folgendermaßen zusammen:

Hauptvorstand:
Präses                                                  Pfarrer  Robben
1. Schützenmeister                                M. Dick
1. Geschäftsführer                                 E. Latz
1. Kassierer                                          B. Böhr

Erweiterter  Vorstand:
2. Schützenmeister                               J. Görressen
2. Geschäftsführer                                J. Neffgen (Hofacker)
2. Kassierer                                         K. Hensch
Feldmarschall                                       G. Vitzer
General                                                J. Croe
Schießmeister                                       J. Neffgen (Breitestr.)
Jungschützenmeister                              F. Neffgen
Archivar                                               H.  Scholten

 Schützenkönige ab 1947

Wilhelm Hermanns 1947-1948
Franz Spieß 1948-1949
Hermann Kurth   1949-1950
Fritz Quast 1950-1951
Josef Schramm 1951-1952
Gottfried Vitzer 1952-1953
Adolf Spieß 1953-1954
Wilhelm Franken 1954-1955
Peter Jaquet, sen 1955-1956
Richard Kurth  1956-1957
Richard Kurth 1957-1958
Heinrich Hergarten 1958-1959
Willi Neuendorf 1959-1960
Johann Croé 1960-1961
Pastor A. Esser 1961-1962
Josef Neffgen, Hofacker 1962-1963
Theo Wolff  1963-1964
Jakob Didolff, Geich 1964-1965
Josef Neffgen, Hofacker 1965-1966
Bernd Böhr 1966-1967
Ewald Latz 1967-1968
Johann Croé 1968-1969
Josef Görressen 1969-1970
Wilhelm Schain, sen. 1971-1970
Josef Tirtey 1971-1972


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